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Der Führerschein in Deutschland blickt auf eine über hundertjährige Geschichte zurück. Was heute als selbstverständlich gilt – dass man zum Autofahren einen gültigen Führerschein benötigt – war zu Beginn der Motorisierung noch unbekannt. Im Laufe der Zeit haben sich aus den anfangs fehlenden Regelungen ein immer komplexeres System von Fahrerlaubnisklassen, Prüfungen und EU-weiten Standards entwickelt. Wir haben euch die Chronologie des Führerscheins in Deutschland nachgezeichnet: Von den Anfängen ohne Führerscheinpflicht über die Einführung der ersten Führerscheine Anfang des 20. Jahrhunderts bis hin zu aktuellen Entwicklungen wie EU-Harmonisierung und Digitalisierung.
In den ersten Jahren des Automobils gab es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Das erste Auto von Carl Benz durfte 1886 bis 1888 noch ohne behördliche Erlaubnis auf öffentlichen Wegen bewegt werden. Erst am 1. August 1888 wurde auf den Namen Carl Benz die erste Fahrberechtigung (und damit faktisch der erste Führerschein in Deutschland) ausgestellt – ein Beamter des Großherzoglich Badischen Bezirksamts Mannheim erteilte Benz die schriftliche Genehmigung, seinen Patent-Motorwagen auf öffentlichen Straßen zu erproben. Diese früheste Fahrerlaubnis kam ohne Fahrprüfung aus, da es an rechtlichen Vorgaben fehlte. Tatsächlich interessierten sich die Behörden in dieser Pionierzeit kaum für die Fahrkünste der Antragsteller – Automobile waren eine absolute Rarität, und jeder, der sich ans Steuer traute, durfte zunächst fahren. Autofahrer der ersten Stunde ließen sich in der Regel von ihrem Händler in die Bedienung ihres Fahrzeugs einweisen. Eine reichsweite einheitliche Regelung existierte nicht, denn niemand hatte Erfahrung damit, welche Kenntnisse ein Autofahrer haben müsste.
Erst Anfang des 20. Jahrhunderts änderten sich die Verhältnisse durch die steigende Zahl von Fahrzeugen und Unfällen. Am 29. September 1903 führte Preußen als erstes deutsches Land eine Prüfungspflicht für Wagenlenker ein. Die Fahrprüfung wurde damals von Ingenieuren des Dampfkesselüberwachungsvereins (Vorläufer des TÜV) abgenommen, wobei weniger die Verkehrsregeln als vielmehr technisches Verständnis zählte – Pannen waren häufig, daher wurde der Fokus der Prüfung auf die Fähigkeit gelegt, das Fahrzeug zu bedienen und zu reparieren. Auch andere Regionen des Deutschen Kaiserreichs erließen ähnliche Bestimmungen oder stellten lokale „Fahrerlaubnisscheine“ aus, jedoch erkannte man diese Dokumente oft nicht gegenseitig an. In dieser Zeit entstand auch der Bedarf an Fahrerausbildung: Im November 1904 eröffnete Rudolf Kempf in Aschaffenburg die erste private Fahrschule Deutschlands, wo angehende Chauffeure in einem zehnwöchigen Kurs sowohl theoretisches Wissen (Physik, Mechanik) als auch praktische Fahrübungen erlernten. Nur ein Jahr später, im Jahr 1905, wurde die Fahrschule Wilhelm Hohoff in Werl gegründet – eine Institution, die bis heute besteht und 2025 ihr 120-jähriges Bestehen feiert.
Angesichts des weiter wachsenden Automobilverkehrs und zur Schaffung einheitlicher Regeln erließ die deutsche Reichsregierung am 3. Mai 1909 das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Dieses erste reichsweite Gesetz definierte grundlegende Verkehrsregeln (unter anderem eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h) und gilt als Geburtsstunde des deutschen Führerscheins. Erstmals wurden verbindliche Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen festgelegt: So mussten Fahrer nun eine behördliche Fahrerlaubnis besitzen, für die eine Ausbildung und das Ablegen einer Prüfung vorgeschrieben waren. Zudem führte das Gesetz vier einheitliche Führerscheinklassen ein – Klasse I für Motorräder, Klasse II für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen, sowie die Klassen IIIa und IIIb für leichtere Kraftwagen. Diese Systematik der Führerscheinklassen blieb mit kleineren Modifikationen bis zur EU-Reform 1999 in Gebrauch. Das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis wurde reichsweit auf 18 Jahre festgesetzt; Bewerber mussten eine Fahrprüfung bestehen und etwa Gesundheitsnachweise sowie ein Passfoto vorlegen. Mit Einführung der Prüfungspflicht ab 1910 war der berühmt-berüchtigte graue Führerschein – im Volksmund auch „Lappen“ genannt – geboren. Im selben Jahr wurde in Berlin die Zentrale “Sammelstelle für Führer von Kraftfahrzeugen” eingerichtet, ein Vorläufer des heutigen Kraftfahrt-Bundesamts, um alle ausgestellten Führerscheine zu registrieren. 1910 gilt daher nach Ansicht vieler Experten als das eigentliche Geburtsjahr des modernen Führerscheins in Deutschland.
Die Umsetzung der neuen Regeln verlief erfolgreich, auch wenn die Gemeinschaft der Führerscheininhaber anfangs überschaubar blieb – Autos waren weiterhin teuer und selten. Der Erste Weltkrieg führte dann jedoch zu einem sprunghaften Anstieg der Motorisierung im Militär, und bis 1918 hatten bereits rund 150.000 Männer den Führerschein gemacht. Nach dem Krieg wurde das Automobil allmählich auch für die Zivilbevölkerung erschwinglicher. Die Grundlagen für das heutige Fahrerlaubnissystem waren gelegt: Fortan durften nur noch geprüfte Fahrer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen, was die Verkehrssicherheit deutlich verbesserte.
Interessant am Rande: 1909 erwarb in Leipzig die 19-jährige Amalie Hoeppner als erste Frau in Deutschland den Führerschein. Damit öffnete sich die bis dahin von Männern dominierte Fahrerlaubnis allmählich auch für Frauen – ein wichtiger gesellschaftlicher Schritt, auch wenn Frauen zu jener Zeit im Straßenverkehr noch eine Ausnahme blieben.
In den folgenden Jahrzehnten wurden die Bestimmungen rund um den Führerschein weiterentwickelt und professionalisiert. Mit der wachsenden Zahl an Fahrerlaubnis-Inhabern entstand auch der Beruf des Fahrlehrers. Eine Verordnung vom 1. März 1921 legte erstmals offiziell fest, was eine Fahrschule und ein Fahrlehrer sind. Darin wurden Mindestanforderungen für Fahrlehrer definiert und die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis durch die obere Verwaltungsbehörde geregelt. Diese Regelung professionalisierte die Fahrausbildung: Fortan durften nur noch entsprechend qualifizierte und zugelassene Fahrlehrer Unterricht erteilen, was die Qualität der Ausbildung verbesserte. In dieser Zeit entstanden zudem immer mehr Fahrschulen im ganzen Land, um der steigenden Nachfrage nach gut ausgebildeten Kraftfahrern gerecht zu werden.
Parallel dazu verschärften die Behörden die Führerscheinprüfung, um den wachsenden Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden. 1923 wurde die Fahrprüfung erstmals deutlich anspruchsvoller gestaltet: Die Prüflinge mussten nun im realen Straßenverkehr ihr Können unter Beweis stellen – beispielsweise richtig blinken, abbiegen, bremsen, überholen und vom Grundstück in den Verkehr einfahren. Diese praxisnahen Prüfungsinhalte gingen über die bis dahin üblichen Runden auf dem Hof hinaus und trugen den gestiegenen Verkehrsrisiken Rechnung. In den 1930er Jahren nahm das NS-Regime weitere Anpassungen vor: 1934 wurden die Prüfungsanforderungen im Sinne einer strikteren Auslese verschärft – die Prüfer sollten gemäß dem damaligen Zeitgeist nur die Besten bestehen lassen. Für Berufschauffeure führten die Nationalsozialisten sogar eine psychologische Eignungsüberprüfung ein, eine frühe Form des Tests auf charakterliche und mentale Fahreignung. Auch an der Klasseneinteilung wurde geschraubt: 1933 führte eine Verordnung die Führerscheinklasse IV ein, die zum Führen kleiner vierrädriger Fahrzeuge bis 400 cm³ Hubraum und 350 kg Gewicht berechtigte. Gleichzeitig wurden die bisherigen Klassen IIIa und IIIb zur neuen Klasse III zusammengefasst. Mit Erlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von 1937 passte man die Regeln erneut an: Klasse IV galt ab 1938 beispielsweise auch für Kleinkrafträder bis 250 cm³ und Fahrzeuge mit maximal 20 km/h, womit Jugendliche ab 16 Jahren diese führen durften. Diese Änderungen trugen den technischen Entwicklungen und dem Wunsch nach motorisierter Mobilität breiterer Bevölkerungsgruppen Rechnung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die grundlegenden Prinzipien der Fahrerlaubnis zwar bestehen, doch es gab erneut Neuerungen, insbesondere in Westdeutschland. So wurde in den 1950er Jahren die Führerscheinklasse 3 (Pkw und leichte Lkw) in ihrer Gültigkeit erweitert: Fortan durfte sie Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließen. Dies förderte den Absatz mittelgroßer Lkw, da viele Inhaber der alten Klasse 3 nun solche Laster fahren durften. 1954 führte die Bundesrepublik zudem erstmals eine Überprüfung der Fahreignung im Zweifel ein – die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wurde per Verordnung eingeführt, um bei Verkehrsauffälligkeiten die Eignung eines Fahrers genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Modernisierung erfolgte 1958: Seit diesem Jahr dürfen Frauen sich zum Führerscheinerwerb anmelden, ohne dafür die Einwilligung ihres Ehemannes oder Vaters vorlegen zu müssen. Zuvor war es tatsächlich üblich, dass unverheiratete Frauen die Zustimmung des Vaters und verheiratete Frauen die ihres Mannes benötigten – ein Relikt aus früheren rechtlichen Vormundschaftsbestimmungen, das 1958 abgeschafft wurde. 1960 erweiterte man das Spektrum der Führerscheinklassen um die Klasse 5, die das Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mopeds) erlaubte. Damit reagierte man auf die zunehmende Verbreitung von Motorfahrrädern als günstigem Verkehrsmittel.
Als Krönung der Professionalisierung in der Fahrausbildung verabschiedete der Gesetzgeber am 25. August 1969 das bundesweit gültige Fahrlehrergesetz (FahrlG). Dieses Gesetz regelte das Fahrlehrerwesen grundlegend neu. Es übertrug die Ausbildung der Fahrlehrer speziellen Fahrlehrerausbildungsstätten und legte fest, welche Voraussetzungen angehende Fahrlehrer erfüllen müssen. Fortan galt: Wer als Fahrlehrer arbeiten will, benötigt eine staatliche Fahrlehrerlaubnis und eine anspruchsvolle Zusatzausbildung. Mit Inkrafttreten des FahrlG im Oktober 1969 wurde der Beruf des Fahrlehrers endgültig als eigenständiger, staatlich anerkannter Lehrberuf etabliert. Diese Professionalisierung sorgte dafür, dass Fahrschüler in Deutschland seitdem von qualifizierten Lehrkräften ausgebildet werden – ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.
In den 1980er Jahren standen erneut bedeutsame Änderungen im Fahrerlaubniswesen an, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Führerschein an moderne Anforderungen anzupassen. Ein markanter Meilenstein war die Einführung der zweijährigen Führerschein-Probezeit im Jahr 1986. Seit dem 1. November 1986 gilt in Deutschland für Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren. Hintergrund dieser Maßnahme waren alarmierende Unfallstatistiken, wonach überproportional viele Unfälle auf Fahranfänger entfielen. Die Probezeit soll durch strengere Regeln und Aufbauseminare bei Verstößen sicherstellen, dass junge Fahrer besonders vorsichtig fahren und ihre Eignung unter Beweis stellen. Dieses Konzept hat sich seitdem bewährt und ist bis heute fester Bestandteil des Führerscheinrechts (so wurde z. B. später ein Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit ergänzt).
Ebenfalls 1986 gab es eine sichtbare Veränderung beim Führerscheindokument selbst: Zum 1. April 1986 führte Deutschland den rosafarbenen EU-Modellführerschein ein. Dieser rosafarbene Führerschein mit dem Aufdruck „Modell der Europäischen Gemeinschaften“ löste den alten grauen Lappen ab und war Ergebnis einer ersten Angleichung auf europäischer Ebene. Tatsächlich hatte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bereits 1980 in einer ersten Führerschein-Richtlinie (80/1263/EWG) ein einheitliches EG-Muster für den Führerschein festgelegt, das von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden sollte. Die Umsetzung dieses EG-Musters in deutsches Recht erfolgte mit dem neuen rosa Führerschein von 1986. Durch dieses einheitliche Format und die gegenseitige Anerkennung wurde es EU-Bürgern erleichtert, auch in anderen Mitgliedsländern mit ihrem nationalen Führerschein zu fahren, ohne ihn umtauschen zu müssen. Gegen Ende der 1980er Jahre zeichnete sich bereits ab, dass darüber hinaus auch eine Harmonisierung der Führerscheinklassen kommen würde – die Vielfalt nationaler Klassen und Unterklassen sollte europaweit vereinheitlicht werden, um Führerscheine EU-weit leichter verständlich zu machen. Die Weichen dafür wurden gestellt, sodass größere Reformen in den 1990er Jahren folgen konnten.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 galten die Führerscheinregeln nun im gesamten Bundesgebiet einheitlich. Inhaber von Führerscheinen der DDR konnten ihre Fahrerlaubnis nahtlos weiter nutzen bzw. später umtauschen, da die bestehenden Dokumente anerkannt wurden. In den 1990er Jahren stand dann vor allem die europäische Harmonisierung im Vordergrund. Am 29. Juli 1991 beschloss die Europäische Gemeinschaft die zweite Führerschein-Richtlinie (91/439/EWG), welche eine grundlegende Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen vorsah. Deutschland setzte diese Vorgaben zum 1. Januar 1999 mit Inkrafttreten der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) umfassend um. Damit wurden die bisherigen nationalen Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4, 5 etc.) durch ein EU-weit abgestimmtes Buchstabensystem ersetzt. Aus Klasse 3 wurde nun z. B. Klasse B, aus Klasse 2 wurde Klasse C, aus 1 wurde Klasse A usw., wobei Übergangsregelungen sicherstellten, dass niemand seine einmal erworbenen Berechtigungen verlor. Zeitgleich führte Deutschland den neuen Führerschein im Scheckkartenformat (Plastikkartenführerschein) ein. Dieses handliche, kreditkartengroße Dokument enthielt fortan die Fahrerlaubnisklassen in Form von Buchstaben und Piktogrammen und löste langfristig die papierbasierten Führerscheine ab. Die alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine blieben jedoch zunächst gültig und müssen erst bis spätestens zum Jahr 2033 schrittweise umgetauscht werden. Durch diese Modernisierung waren Führerscheine in der EU nun gegenseitig anerkannt und inhaltlich vergleichbar, was insbesondere das Leben für Reisende und Personen, die in ein anderes EU-Land umzogen, erleichterte.
In den 2000er Jahren standen weitere Anpassungen an. So wurde etwa die Fahrerlaubnis auf Probe im Jahr 1999 um ergänzende Aufbauseminare bei schweren Verstößen erweitert und andere Regelungen verfeinert. Außerdem bereitete die EU eine dritte Führerscheinrichtlinie vor, um technische Sicherheitsmerkmale und befristete Gültigkeiten einzuführen – ein Schritt, der in den folgenden Jahren wirksam werden sollte. Insgesamt war das Führerscheinwesen um 2010 wesentlich moderner und einheitlicher als je zuvor: Dank EU-Harmonisierung konnte ein deutscher Führerschein nahezu weltweit (insbesondere in Europa) problemlos genutzt werden, und die Dokumente entsprachen hohen Sicherheitsstandards.
Ab 2011 traten weitere Neuerungen in Kraft, die den Führerschein noch praxisnäher und zukunftsfähiger gestalten. Ein bedeutender Schritt war die dauerhafte Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17. Was in einigen Bundesländern als Pilotprojekt erprobt worden war, wurde zum 1. Januar 2011 bundesweit in Gesetzesform übernommen. Seitdem können Jugendliche in Deutschland bereits mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein erwerben, dürfen aber bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines eingetragenen, erfahrenen Begleiters fahren. Dieses „Führerschein mit 17“–Modell soll jungen Fahrern mehr Fahrpraxis unter Aufsicht ermöglichen und dadurch die Unfallzahlen in der Altersgruppe der Fahranfänger senken. Es stellte einen Paradigmenwechsel dar, indem es die starren Altersgrenzen etwas flexibilisierte, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen.
Auf europäischer Ebene trat kurz darauf die nächste große Reform in Kraft: Am 19. Januar 2013 wurde die dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) vollständig wirksam. Seit diesem Datum dürfen Führerscheine in Deutschland (und der EU) nur noch im einheitlichen Scheckkartenformat ausgestellt werden. Zudem wurde eine Befristung der Gültigkeit neuer Führerscheindokumente eingeführt: Alle neu ausgegebenen Führerscheine sind seither auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Diese Maßnahme dient der Aktualität der Dokumente (aktuelle Lichtbilder, fälschungssichere Merkmale), ohne dass damit eine erneute Fahrprüfung verbunden ist. Neben der Dokumentengültigkeit brachte die Reform von 2013 auch neue Führerscheinklassen und angepasste Regeln mit sich. Beispielsweise wurde die Klasse A2 neu eingeführt, eine leistungsbeschränkte Motorradklasse für Krafträder bis 35 kW (48 PS). Sie ersetzt die frühere beschränkte Klasse A und verlangt nun einen „zweistufigen“ Zugang zum unbeschränkten Motorradfahren: Junge Motorradfahrer dürfen zunächst nur mittelschwere Maschinen fahren und können nach zwei Jahren durch eine Aufstiegsprüfung die volle Klasse A erwerben. Auch im Bereich der Kleinkrafträder und Trikes gab es Anpassungen, um die Fahrerlaubnisklassen EU-weit anzugleichen. Deutschland passte seine nationalen Vorschriften diesen Vorgaben an, sodass seit 2013 ein in Deutschland erworbener Führerschein exakt den EU-Standards entspricht.
In jüngster Zeit rückt die Digitalisierung des Führerscheins immer stärker in den Fokus. Im September 2021 unternahm Deutschland einen ersten Versuch, einen digitalen Führerschein auf freiwilliger Basis einzuführen. Über eine Smartphone-App („ID Wallet“) sollte der Führerschein digital hinterlegt und bei Kontrollen vorzeigbar sein. Zwar wurde dieser digitale Führerschein am 23. September 2021 zunächst verfügbar gemacht, jedoch traten schnell Sicherheitsprobleme und technische Schwierigkeiten zutage. Die App wurde kurz nach dem Start wieder aus den App-Stores entfernt, und das Vorhaben wurde vorerst auf Eis gelegt. Aktuell (Stand 2025) gibt es noch keine offiziell anerkannte Möglichkeit, den Führerschein digital auf dem Handy mitzuführen. Dennoch gilt die digitale Fahrerlaubnis als wichtiger Zukunftstrend: Die Europäische Union plant im Rahmen einer kommenden vierten Führerscheinrichtlinie, den Nachweis der Fahrerlaubnis auch digital zu ermöglichen. Es ist also absehbar, dass der Führerschein mittelfristig nicht mehr zwingend als physische Karte mitgeführt werden muss, sondern z. B. sicher in einer App gespeichert werden kann. Unabhängig davon läuft bereits der schrittweise Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine: Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine in das aktuelle EU-Kartenformat umgetauscht werden. Dies stellt sicher, dass langfristig alle Führerscheininhaber ein fälschungssicheres und einheitliches Dokument besitzen.
Die Entwicklung des Führerscheins in Deutschland von den anarchischen Anfangstagen bis zum heutigen hochregulierten System zeigt eindrucksvoll, wie Technik, Gesetzgebung und Sicherheitsbewusstsein Hand in Hand fortschreiten. Jeder Schritt der Chronologie – von der Einführung einer Prüfungs- und Führerscheinpflicht 1909 über die Professionalisierung der Fahrausbildung, die Einführung der Probezeit 1986 bis hin zur EU-weiten Harmonisierung 1999 – hat dazu beigetragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Führen von Fahrzeugen klar zu reglementieren. Heute sind Führerscheine dank europäischer Vereinheitlichung grenzüberschreitend anerkannt, was die Mobilität der Bürger deutlich vereinfacht. Moderne Sicherheitsmerkmale und regelmäßige Erneuerungen der Dokumente schützen vor Missbrauch, und flexible Regelungen wie das Begleitete Fahren ab 17 helfen, Fahranfänger besser auf den Straßenverkehr vorzubereiten.
Blickt man in die Zukunft, so steht der Führerschein erneut vor einem Wandel: Die Digitalisierung wird vermutlich das klassische Papier- oder Plastikkärtchen ablösen. Ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein ist keine ferne Vision mehr, sondern konkrete Planung. Dadurch könnten Fahrer in Zukunft ihre Fahrerlaubnis direkt auf dem Smartphone nachweisen. Auch autonome Fahrtechnologien könnten langfristig die Anforderungen an den Führerschein verändern – vielleicht werden künftige Generationen eher Kompetenzen im Überwachen automatisierter Systeme nachweisen müssen als klassische Fahrkünste. Sicher ist, dass der Führerschein auch künftig ein zentrales Element der individuellen Mobilität bleiben wird. Die Chronologie seiner Entwicklung zeigt, dass er sich stets den gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten angepasst hat. Vom „Lappen“ aus Papier bis zum digital hinterlegten Zertifikat – der deutsche Führerschein ist ein Spiegel der Mobilitätsgeschichte und wird seine Evolution in Richtung Zukunft fortsetzen, um weiterhin Sicherheit und Freiheit im Straßenverkehr in Einklang zu bringen.
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