Deine Begleiter sind meist Eltern, aber auch andere Erwachsene wie Großeltern oder Freunde können eingetragen werden. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Während der Fahrt gilt für sie eine 0,5-Promille-Grenze und absolutes Drogenverbot. Du bist verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden.
Eine Schulung für Begleiter ist nicht Pflicht, wird aber oft bei einem Informationsabend in der Fahrschule angeboten – zum Beispiel bei uns in Hamm und Werl.