Führerschein mit 17

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Starte früher durch: Dein Führerschein mit 17 in Hamm und Werl

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF 17) bekommst Du die perfekte Möglichkeit, schon früh erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln – und das unter sicheren Bedingungen. Wenn Du in Hamm oder Werl wohnst, kannst Du bereits mit 17 ans Steuer – allerdings immer mit einer eingetragenen Begleitperson an Deiner Seite. So gewinnst Du schon vor Deinem 18. Geburtstag wertvolle Fahrpraxis und startest später selbstständig deutlich sicherer durch.

Jetzt für den Führerschein ab 17 anmelden

Mit dem Führerschein ab 17 sicher und selbstbewusst zum Führerschein

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 kannst Du Deine Fahrkünste in Deinem Tempo ausbauen – und das so oft, wie Du möchtest. Immer an Deiner Seite: eine erfahrene Begleitperson, die Dir Sicherheit gibt und Dich unterstützt. So wirst Du Schritt für Schritt zum routinierten Fahrer.

Wenn Du dann mit 18 endlich allein unterwegs bist, fühlst Du Dich viel sicherer und bestens vorbereitet für die Straße – bereit, durchzustarten!

So einfach funktioniert BF 17 – dein sicherer Start ins Autofahren

Ab 16½ kannst Du Dich anmelden und machst die gleiche Ausbildung wie alle anderen Fahrschüler. Nach Prüfung bekommst Du mit 17 die Prüfungsbescheinigung, die Dich zum Fahren mit eingetragener Begleitperson berechtigt.

Bis zum 18. Geburtstag darfst Du so oft fahren, wie Du möchtest – begleitet und sicher. Später bist Du dann selbstbewusster unterwegs und verursachst deutlich weniger Unfälle als Fahrer ohne BF 17.

Begleitetes Fahren ab 17: Wer darf Dich begleiten?

Deine Begleiter sind meist Eltern, aber auch andere Erwachsene wie Großeltern oder Freunde können eingetragen werden. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Während der Fahrt gilt für sie eine 0,5-Promille-Grenze und absolutes Drogenverbot. Du bist verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden.

Eine Schulung für Begleiter ist nicht Pflicht, wird aber oft bei einem Informationsabend in der Fahrschule angeboten – zum Beispiel bei uns in Hamm und Werl.

Dein aufmerksamer Begleiter – Sicherheit und Ruhe beim Begleiteten Fahren ab 17

Beim Begleiteten Fahren profitierst Du von der Erfahrung und Ruhe Deines Begleiters. Er gibt Dir Sicherheit, hilft Stress zu vermeiden und sorgt dafür, dass Du Dich am Steuer entspannter und sicherer fühlst.

Austausch und Unterstützung

Dein Begleiter beobachtet das Verkehrsgeschehen aufmerksam und steht Dir jederzeit mit Rat zur Seite. Die meisten BF17-Fahrer sagen, sie können sich immer mit Fragen an ihre Begleitung wenden. So helfen Dir die Tipps, Gefahren besser zu erkennen und sorgen gerade in schwierigen Situationen für mehr Ruhe und Sicherheit.

Begleiter unterstützen - Du bist am Steuer verantwortlich

Dein Begleiter greift während der Fahrt nicht ins Steuer ein – das wäre gefährlich für alle. Er ist kein Fahrlehrer und respektiert Deine volle Verantwortung als Fahrer. Deine Fahrausbildung hast Du bereits erfolgreich abgeschlossen, deshalb unterstützt er Dich nur als Begleiter.

  • Die Ausbildung bleibt gleich.

    Beim BF17 machst du dieselbe Fahrausbildung und -prüfung wie alle, die ihren Führerschein ab 18 machen.

  • Prüfungsbescheinigung statt Führerschein.

    Mit 17 fährst du mit einer Prüfungsbescheinigung – zusammen mit deinem Ausweis muss sie immer im Auto sein. Nur so bist du berechtigt, begleitet zu fahren.

  • Zwei Jahre auf Probe – auch bei BF17.

    Deine Probezeit startet mit der Prüfungsbescheinigung und dauert zwei Jahre. Verkehrsverstöße haben die gleichen Konsequenzen wie bei anderen Fahranfängern – inklusive Nachschulung, Verlängerung der Probezeit oder Führerscheinentzug.

  • Null Promille bis 21.

    Beim BF17 gilt für dich: Null Promille – bis du 21 bist. So bleibst du sicher unterwegs und vermeidest unnötigen Ärger.

  • Ohne Begleiter? In diesen Klassen erlaubt!

    Mit deiner Prüfungsbescheinigung und einem Ausweis darfst du Fahrzeuge der Klassen AM und L auch ohne Begleitung fahren – ganz offiziell!

  • Versicherung und Fahrzeug – Wichtige Infos für Sie als Eltern.

    Ihre Kinder fahren beim BF17 meist ein Familienfahrzeug. Informieren Sie deshalb unbedingt Ihre Versicherung über die Teilnahme am Begleiteten Fahren – die Police muss möglicherweise angepasst werden.

  • Wichtige Voraussetzungen für deinen Begleiter beim BF17.

    Das Autofahren mit BF17 ist nur durch die „Begleitauflage“ eingeschränkt. Dein Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben.

  • Alkohol- und Drogengrenzen für deinen Begleiter.

    Während der Fahrt darf dein Begleiter maximal 0,5 Promille Alkohol haben und keinen Drogenkonsum zeigen; Verstöße führen zu Ordnungswidrigkeiten.

  • Fahren ohne Begleiter – Risiken und Folgen

    Ohne Begleiter zu fahren ist ein schwerer Verstoß, der Bußgeld, Fahrerlaubnisentzug, verlängerte Probezeit und Nachschulung zur Folge hat. Ausnahmen gelten für die Klassen AM und L sowie bestehende kleinere Führerscheine.

  • Haftung im Begleiteten Fahren.

    Bei einem Unfall haftet der minderjährige Fahrer wie ein Erwachsener, der Begleiter jedoch meist nicht.

  • Automatischer Umtausch zum 18. Geburtstag

    Mit 18 kannst du deinen Kartenführerschein unkompliziert bei der Führerscheinstelle abholen – einfach mit deiner Prüfungsbescheinigung.

  • Wichtige Frist für den Führerschein-Umtausch

    Deine Prüfungsbescheinigung gilt bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag. Danach brauchst du den Kartenführerschein zum legalen Fahren – ohne Umtausch ist dein Führerschein ungültig und Fahren eine Ordnungswidrigkeit.

Früh Fahrpraxis sammeln mit dem Führerschein ab 17 in Hamm & Werl

Komm einfach während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro in Hamm oder Werl vorbei. Wir freuen uns auf dich!

Natürlich kannst du auch telefonisch einen Termin für eine ausführliche  Beratung vereinbaren. Wir sind erreichbar unter 02381 482 6 482 oder 0171 93 66 133.

Jetzt zum Führerschein anmelden

Ruf uns an oder komm einfach so vorbei!

Du hast Fragen oder möchtest dich persönlich anmelden? Ruf uns gerne an oder besuche uns direkt in einem unserer Büros. Alternativ kannst du dich ganz bequem über das Online-Formular anmelden – wir melden uns dann bei dir.

Fahrschule Hohoff in Hamm: Kontaktdaten

Büro Hamm: ☎️ 02381 482 6 482
Fahrlehrer Frank Becker Frank: 📱 0171 / 93 66 133
Fahrlehrerein Judith Judith: 📱 0162 / 17 74 212

 

Fahrschule Hohoff in Werl: Kontaktdaten

Büro Werl: ☎️ 02922 23 40
Fahrlehrer Frank Becker Frank: 📱 0171 / 93 66 133
Fahrlehrerein Judith Judith: 📱 0162 / 17 74 212

 

Fahrschulwechsel

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