ASF-Seminar für Fahranfänger – Nachschulung in Hamm & Werl

Das Aufbauseminar richtet sich an Fahranfänger in der Probezeit, die Verkehrsverstöße begangen haben. In Hamm und Werl lernen Sie praxisnah, riskante Situationen zu erkennen, das Fahrverhalten zu verbessern und sicherer unterwegs zu sein.

Aufbauseminar für Fahranfänger in Hamm & Werl – Pflichtseminar für mehr Sicherheit

Das ASF-Seminar für Fahranfänger, auch Nachschulung genannt, wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnet, wenn Du einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb Deiner Probezeit begehst. Die Probezeit gilt in der Regel für die ersten zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins (ausgenommen Klassen L, AM, T).

Ein A-Verstoß, also eine schwere Zuwiderhandlung, führt sofort dazu, dass Du an einer Nachschulung teilnehmen musst. Bei einem B-Verstoß wirst Du erst dann verpflichtet, wenn im Kraftfahrt-Bundesamt eine zweite Eintragung vorliegt.

Ablauf des Seminars

Das ASF-Seminar wird auch von unserer Fahrschule durchgeführt und findet in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern statt. Du nimmst an vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten teil. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung machst Du außerdem eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten, die mit bis zu drei Teilnehmern durchgeführt wird.

In den Seminaren sprichst Du über Deine individuellen Verstöße und entwickelst gemeinsam mit den anderen Strategien, um zukünftige Fehler zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Teilnahme

Nach Abschluss des Aufbauseminars erhältst Du eine Bescheinigung, die Du bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einreichen musst. Schließt Du das Seminar nicht innerhalb der festgesetzten Frist erfolgreich ab, droht Dir der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis wird Dir erst erteilt, wenn Du die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweist.

Mit dem Aufbauseminar verlängert sich außerdem Deine Probezeit automatisch um 2 Jahre – insgesamt dauert sie dann 4 Jahre.

Jetzt zum ASF-Seminar anmelden!

A- und B-Verstöße in der Probezeit – welche Regelverstöße ein Aufbauseminar auslösen

Was sind A-Verstöße?

A-Verstöße sind schwere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die bereits beim ersten Verstoß die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) erforderlich machen. Neben der verpflichtenden Nachschulung werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Zu den häufigsten A-Verstößen zählen unter anderem:

  • Überschreitung des erlaubten Tempolimits mit Pkw oder Motorrad um mindestens 21 km/h
  • Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rechts überholen
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer

Auch verschiedene Straftaten, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, fallen in die A-Kategorie, zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße?

B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr und führen erst beim zweiten Verstoß zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Zwei B-Verstöße werden dabei wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß hat keine direkten Auswirkungen auf die Probezeit.

Zu den häufigsten B-Verstößen gehören unter anderem:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

Ruf uns an oder komm einfach so vorbei!

Ruf uns gerne an oder besuche uns direkt in einem unserer Büros. Wir unterstützen dich sicher während deines Aufbauseminars.

Fahrschule Hohoff in Hamm: Kontaktdaten

Büro Hamm: ☎️ 02381 482 6 482
Fahrlehrer Frank Becker Frank: 📱 0171 / 93 66 133
Fahrlehrerein Judith Judith: 📱 0162 / 17 74 212

 

Fahrschule Hohoff in Werl: Kontaktdaten

Büro Werl: ☎️ 02922 23 40
Fahrlehrer Frank Becker Frank: 📱 0171 / 93 66 133
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