Führerscheinklassen
Führerscheinklasse B:
Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Schließt die Klassen L und AM ein.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und mit bis zu neun Sitzplätzen, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg.
Beim Mitführen von schwereren Anhängern darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigen.
Führerscheinklasse B96:
Mitführen von Anhängern bei Fahrzeugen der Klasse B; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4,25t nicht übersteigen.
Setzt eine Fahrerschulung voraus; im Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 eingetragen.
Führerscheinklasse BE:
Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre).
Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B. Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 t bestehen.
Führerscheinklasse AM:
Ab 16 Jahren.
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm bzw. 4 kW, und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Führerscheinklasse A1:
Ab 16 Jahren.
Schließt die Klasse AM ein. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis Leistung/ Gewicht von bis zu 0,1 kW/kg.
Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige.
Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Führerscheinklasse A2:
Ab 18 Jahren.
Schließt die Klassen A1 und AM ein.
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von bis zu 0,2 kW/kg.
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Führerscheinklasse A:
Ab 24 Jahren bei Direkteinstieg, oder 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung.
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist eine praktische Fahrprüfung nötig (keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr).