Ausbildung: Anhängerführerschein B96 oder BE
Ein Auto dient nicht nur der Personenbeförderung, auch der Transport von Gütern wird häufig mit diesem Kfz getätigt. Wenn nicht alles in den Wagen passt, bietet es sich an, einen Anhänger zu nutzen.
Dabei gibt es verschiedene Führerscheinklassen: BE und B96. Für diese Ausbildungsklasse ist eine Ausbildung vorgeschrieben. Diese Führscheine werden bei uns in der Fahrschule ausgebildet.
Die Ausbildung BE wird mit einer praktischen Fahrprüfung beendet. Wird die Prüfung bestanden, dürfen Sie mit Ihrem Pkw einen Anhänger bewegen.
Zunächst ist wichtig festzuhalten, dass es sich bei den beiden Führerscheinklassen um sogenannte Ergänzungsklassen handelt. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist Grundvoraussetzung. Daher bietet es sich an, bei der Ausbildung zum B-Führerschein den Anhängerführerschein mitzumachen. Die Kosten können so reduziert werden.
Was ist der Unterschied zwischen BE und B96?
Führerscheinerweiterung B96
Mit der Fahrerlaubnis B dürfen Fahrzeugkombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden. Lediglich durch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf diese Grenze auf bis zu 4,25 t überschritten werden.
Aufgrund schwerer Fahrzeuge ist diese Beschränkung für z.B. Kombinationen mit Wohnwagen nicht mehr immer einzuhalten. Es wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen, die Fahrerlaubnis der Klasse B nach einer speziellen Fahrerschulung zu erweitern.
Es dürfen dann Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 t gefahren werden, bei denen der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.
Diese Berechtigung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl „96“ zur Klasse B im Führerschein dokumentiert.
Die Fahrerschulung darf ausschließlich von Fahrschulen und duch Fahrlehrer durchgeführt werden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung wird von der Fahrschule bestätigt und berechtigt den Teilnehmer, die Erweiterung bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Er muss dazu keine Prüfung ablegen.
Theoretischer Schulungsstoff:
2,5 Zeitstunden d.h. 3 mal 45 Minuten zzgl. 15 Minuten
Praktischer Übungsstoff:
3,5 Zeitstunden d.h. 4 mal 45 Minuten zzgl. 30 Minuten
Fahrpraktische Übung:
1 Zeitstunde d.h. 45 Minuten zzgl. 15 Minuten
Die Ausbildung kann auch als Tageskurs in der Fahrschule Hohoff an den Standorten Hamm und Werl gebucht werden!
BE- Führerschein
Mit dem BE-Führerschein dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg genutzt werden.
Zugkombination: PKW + Anhänger bis zu 7 Tonnen.
Vorgeschriebene Fahrstunden sind: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt.
Der Schein ist ab 18 Jahren (begleitetes Fahren ab 17 Jahren!).
Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B.
Er wird für Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t bestehen, benötigt.