Führerschein mit 17

Führerschein mit 17


Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

bf17

Fahrschüler testen ihr Wissen am Computer

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter.

BF 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.

 

Der Begleiter

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Am häufigsten begleiten die eigenen Eltern einen BF17-Fahranfänger.

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) hat.

Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst.

Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch empfehlenswert, dass sie sich gemeinsam mit dem Fahranfänger auf BF17 vorbereiten. Hierzu eignet sich zum Beispiel ein Informationsabend in der Fahrschule. Er richtet sich insbesondere an die Begleiter, erklärt ihnen ihre Aufgaben und vermittelt, wie sie sich während der Fahrt angemessen verhalten.

Aufmerksamer Ansprechpartner und Unterstützer

Während des gemeinsamen Fahrens profitieren die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht erfahrener Erwachsener. Sie vermitteln den jungen Fahranfängern Sicherheit und vermeiden Stress. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich die BF17-Teilnehmer häufig sicherer.

Ein Begleiter soll das Verkehrsgeschehen aufmerksam verfolgen und dem Jugendlichen stets mit Rat zur Verfügung stehen. Über 90 Prozent der BF17-Teilnehmer berichten, sich während der Fahrt jederzeit mit Fragen an ihren Begleiter wenden zu können. Deren Hinweise helfen oft, dass sie Gefahren besser wahrnehmen. Das wirkt beruhigend – gerade in schwierigen Situationen.

Begleiter und Jugendliche tauschen sich auch gern über erste Erfolge aus: Mehr als 80 Prozent der Erwachsenen loben die Fahranfänger, wenn sie finden, dass sie gut gefahren sind. Über die Hälfte der Begleiter äußern auch Kritik am Fahrstil des Jugendlichen. Wenn sie es für nötig halten, machen die Begleitpersonen den Fahranfängern auch Vorschläge für kurze Fahrtunterbrechungen und Pausen oder schlagen vor, langsamer zu fahren. Kurz: Sie entlasten die jungen Menschen in der konkreten Fahrsituation durch wertvolle Hinweise.

Begleiter dürfen allerdings keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden. Sie sind auch keine Fahrlehrer und sollten sich daher auch nicht wie solche benehmen: Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig durchlaufen. Der Begleiter sollte sich stets auf seine Begleiterrolle beschränken und den Jugendlichen in seiner Verantwortung als Fahrer ernst nehmen.

 

Rechtliche Aspekte

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Für Alle BF17-Teilnehmer gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Für die Teilnahme am BF17 müssen Fahranfänger und Begleiter eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten. Eine Übersicht:

  • Beim BF17 absolvieren die Jugendlichen dieselbe Fahrausbildung und -prüfung wie Personen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen.
  • Statt des „Kartenführerscheins“ erhalten 17-Jährige eine „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Diese Bescheinigung muss der Fahranfänger, zusammen mit einem Ausweis, beim Fahren immer dabei haben.
  • Die Probezeit bei BF 17 beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert wie bei jeder Ersterteilung der Pkw-Fahrerlaubnis zwei Jahre. Bei Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr werden dieselben Maßnahmen ergriffen wie in der Probezeit von Fahranfängern mit dem herkömmlichen Führerschein.
  • Selbstverständlich gilt auch für alle BF17-Teilnehmer das absolute Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind.
  • Die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Mit der Prüfungsbescheinigung und einem Ausweis können Jugendliche Fahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleiter fahren.
  • BF17-Teilnehmer fahren überwiegend ein Fahrzeug ihrer Familie. Teilen Sie Ihrer Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit, denn eventuell muss die Police angepasst werden. Das ist im Schadensfall wichtig. Wird bei BF17 ein Fahrzeug benutzt, dessen Fahrer laut der Versicherungsbestimmungen älter als 17 sein muss, kann es zu erheblichen Problemen kommen.
  • Das Autofahren von BF17-Absolventen ist lediglich durch die so genannte „Begleitauflage“ eingeschränkt. Diese fordert für den Begleiter ein Mindestalter von 30 Jahren, den Besitz des Pkw-Führerscheins seit mindestens fünf Jahren und höchstens einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014).
  • Während der Fahrten gilt für den Begleiter in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Auch darf er nicht unter Drogeneinfluss stehen. Bei Missachtung dieser Vorschriften begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen des Verstoßes gegen die Auflagen trägt jedoch hauptsächlich der junge Fahranfänger: Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.
  • Auch das Fahren ohne Begleiter ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers widerrufen. Das gilt nicht für die eingeschlossenen Klassen AM, S und L. Außerdem wird die Probezeit verlängert und der Fahranfänger muss eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) besuchen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Wenn jedoch eine Prüfung für das Mofa oder die Führerscheinklassen A1, AM, S, L oder T bereits vor der Pkw-Fahrausbildung abgelegt wurde, bleiben diese Fahrerlaubnisse erhalten.
  • Kommt es im Begleiteten Fahren zu einem Unfall, haftet der minderjährige Fahranfänger im Schadensfall wie ein volljähriger Fahrer. Der Begleiter haftet in der Regel nicht, da er für Ratschläge nicht haftbar gemacht werden kann.
  • Zum 18. Geburtstag braucht der Kartenführerschein nicht eigens beantragt zu werden. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Sobald ein Fahranfänger 18 Jahre alt ist, kann er seinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen – einfach und unkompliziert. Er muss lediglich die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
  • Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Ab dem Alter von 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein mehr. Wer dann ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.