Ausbildungsablauf

Ausbildungsablauf


Ablauf: vom ersten Kontakt bis zum bestandenen Führerschein

Täglicher Ausbildungsbeginn

Sie können einfach zu den Öffnungszeiten zu uns kommen oder mit uns telefonisch einen individuellen Termin für eine ausführliche  Beratung vereinbaren.  Telefon: 02381 /482 6 482 oder 0176/787 44 936

Führerscheinantrag

Den Führerscheinantrag füllen wir mit Ihnen zusammen aus.

Folgende Unterlagen werden dem Antrag beigefügt:

  • Ein aktuellesPassbild ( biometrisch) 45×35 mm
  • Eine Bescheinigung über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.
  • Sehtestbescheinigung ( max. 2 Jahre gültig)

Theoretischer Unterricht

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis geübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fertigkeiten dann in der praktischen Ausbildung anzuwenden.

Der theoretische Unterricht gliedert sich in zwei Teile:

  • allgemeiner Teil (Grundstoff), den jeder Fahrschüler besuchen muss
  • spezifischer Teil (Zusatzstoff), der speziell auf die Führerscheinklasse zugeschnitten ist

In der folgenden Tabelle ist der Mindestumfang für den theoretischen Unterricht dargestellt. Die Dauer pro Unterrichtseinheit beträgt normalerweise zwei Doppelstunden (90 Minuten)

GRUNDSTOFF ZUSATZSTOFF GESAMT
AM 12 / 6* 2 14 / 8*
A1 12 / 6* 4 16 / 10*
A/A2 12 / 6* 4 16 / 10*
B 12 / 6* 2 14 / 8*
L 12 / 6* 2 14 / 8*

* Wenn ein Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich der Grundstoff um 6 Stunden.
Der theoretische Unterricht für die Klassen B, schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse mit ein. Somit muss für die Klassen BE weiterer Unterricht besucht werden.
Möchte ein Fahrschüler gleichzeitig zwei Führerscheinklassen erwerben, muss der allgemeine Teil nur einmal besucht werden.

 

Stufenausbildung (praktischer Unterricht)

Die Führerscheinausbildung ist nach dem Prinzip „vom Einfachen zum Schweren“ aufgebaut und somit in verschiedene Stufen unterteilt. Jeder Fahrschüler muss die einzelnen Stufen durchlaufen, unabhängig von der Führerscheinklasse.

Grundstufe

In der Grundstufe lernt man zunächst das Fahrzeug kennen. Die wichtigsten Bedienungseinrichtungen werden erklärt. Man beginnt das Fahrzeug zu bewegen, Gas zu geben, zu schalten und zu bremsen.

Aufbaustufe

Das Fahrzeug wird im einfachen Verkehr bewegt. Der Fahrschüler übt zu blinken, sich richtig einzuordnen und abzubiegen. In der Aufbaustufe trainiert man auch die Grundfahraufgaben, die Bestandteil der Prüfung sind.

Die Grundaufgaben

Für die Grundfahraufgaben lernt der Fahrschüler die wichtigsten Grundregeln und der Fahrzeugbeherrschung. Die Grundfahraufgaben sind in den einzelnen Führerscheinklassen unterschiedlich und somit an die besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Fahrzeuges angepasst. Man muss alle Grundfahraufgaben der entsprechenden Führerscheinklasse beherrschen.

Die Grundfahraufgaben im Einzelnen:

GRUNDFAHRAUFGABEN DER KLASSEN A,A2,A1
Fahren eines Slaloms mit
Schrittgeschwindigkeit
(5 x 3,5 m Abstand)
O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung O
Ausweichen ohne Abbremsen O
Ausweichen nach Abbremsen O
– Slalom (4 x 7m Abstand)
– Langer Slalom (4 x 9m / 2 x 7m Abstand)
Auswahl
innerhalb dieser
2 Aufgaben
– Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
– Stop and Go
– Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
Auswahl
innerhalb dieser
3 Aufgaben
SUMME DER ZU FAHRENDEN GFA 6

O = obligatorisch
A = alternativ

GRUNDFAHRAUFGABEN DER KLASSE AM
Slalom (4 x 7m Abstand) O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung O
– Ausweichen ohne Abbremsen
– Ausweichen nach Abbremsen
Auswahl
innerhalb dieser
2 Aufgaben
– Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
– Stop and Go
– Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
Auswahl
innerhalb dieser
3 Aufgaben
SUMME DER ZU FAHRENDEN GFA 4

O = obligatorisch
A = alternativ

GRUNDFAHRAUFGABEN DER KLASSE B
– Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
– Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
– Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägauf­stellung)
– Umkehren
– Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (muss ab    dem 19.01.2013 in jeder Prüfung geprüft werden)
SUMME DER ZU FAHRENDEN GFA 3

 

Leistungsstufe

Die Verkehrssituationen werden schwieriger. Man muss Vorfahrtregeln und Verkehrszeichen beachten und die anderen Verkehrsteilnehmer beobachten. Auch die Fahrzeugeinrichtungen muss man sicher und selbständig bedienen können.

Sonderfahrten

Nachdem das Fahrzeug sicher in schwierigeren Situationen geführt werden kann, müssen die Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten) absolviert werden. Für die Führerscheinklassen L und M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Die Anzahl der Sonderfahrten ist auch davon abhängig, ob schon eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:

ÜBERLANDFAHRT AUTOBAHNFAHRT NACHTFAHRT GESAMT
A, A2,A1. B 5 4 3 12

 

Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind, wenn bereits ein Führerschein erworben wurde:

VON AUF ÜBERLANDFAHRT AUTOBAHNFAHRT NACHTFAHRT GESAMT
A1/A2 A 3 2 1 6
B BE 3 1 1 5

 

Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen A1, A2 und A zum 19.01.2013 gibt es folgende Änderungen:
1. Der automatische Aufstieg von der Klasse A1 auf Klasse A2 oder von Klasse A2 auf Klasse A  hier muss nur eine Aufstiegsprüfung abgelegt werden, die allerdings keinerlei Ausbildung vorschreibt, sofern der Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse nach mindestens 2jährigem Vorbesitz erfolgt. Für einen Aufstieg vor Ablauf von 2 Jahren Vorbesitz der kleineren Klasse muss eine Ausbildung mit 6 Sonderfahrten (Überland, Nachtfahrt, Autobahn) erfolgen. Die Kenntnisse müssen trotzdem in einer Theorie- und einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
2. Aufstiegsprüfungen sind ab der Klasse A1 (125 ccm) unser obigen Voraussetzungen möglich. Damit wird die 125-ccm-Klasse als Einstiegsführerschein endlich rentabel.
3. Überspringen einer Klasse (von A1 auf A): Hier sind auf jeden Fall 6 Sonderfahrten Pflicht

 

Reifestufe

In dieser Ausbildungsstufe geht es darum, selbständig und sicher zu fahren. Dabei müssen auch schwierige Aufgaben im dichten Verkehr selbständig gemeistert werden. Zudem muss man nach Wegweisern fahren können, Gefahren rechtzeitig erkennen und vorausschauend fahren. Auch energiesparende Fahrweise und defensives Fahren sollen geübt werden. Wichtig ist dabei, sich sicher und zügig im Verkehr zu bewegen.

Prüfungsstufe

Nun hat man es fast geschafft. Schwierigste Situationen können selbständig, ohne Hilfestellung des Fahrlehrers, bewältigt werden. Der Fahrlehrer gibt nur noch die Strecke an und ordnet Grundfahraufgaben an. Man spielt sozusagen die Prüfungssituation durch. Der Fahrlehrer achtet auch darauf, dass der Fahrschüler in Stresssituationen „cool“ bleibt.

Hat man auch diese Stufe erfolgreich durchlaufen, kann man beruhigt zur Prüfung gehen.